| Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 01:00 Uhr |
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Verbot der Barzahlung von Beträgen über € 5.000,00: Für die Zahlung von Beträgen von über € 5.000,00 ist es Pflicht, entweder einen Bank- oder Zirkularscheck mit der Klausel „Nicht übertragbar“ oder eine Banküberweisung zu machen. Selbst bei Teilzahlungen, wenn diese nicht durch eine eventuelle Ratenzahlung gerechtfertigt ist, sollte die Bargelzahlung nicht erfolgen. Es sind Strafen bei nicht Einhaltung dieser Vorschrift vorgesehen und die Verletzungen werden durch diejenigen, die die Unregelmäßigkeit aufdecken, gemeldet.
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